Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einstufen

Die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben sich in den vergangenen Monaten und Jahren bei der Unterbringung von Vertriebenen aus der Ukraine sowie von Flüchtlingen aus vielen verschiedenen Staaten verdient gemacht. Doch die anhaltend hohen Zuzugszahlen stellen die Städte und Gemeinden zunehmend vor große Herausforderungen. Problematisch ist vor allem, dass sich unter den Antragstellern auf Asyl auch Staatsangehörige von Staaten befinden, deren Staatsangehörige typischerweise keinen Anspruch auf Asyl haben.

Vor diesem Hintergrund hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Mai 2023 einen Vorschlag des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, aufgegriffen. Dieser hatte vorgeschlagen, Georgien und Moldau als so genannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Sichere Herkunftsstaaten sind im deutschen Recht solche Staaten, in denen keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung und Behandlung stattfindet. Asylanträgen von Personen aus einem sicheren Herkunftsstaat werden in der Regel abgelehnt, wenn der Antragsteller nicht besondere Umstände dafür geltend machen kann.

Personen aus Georgien und Moldau haben im vergangenen Jahr über 10% der Erstantragsteller auf Asyl in Deutschland ausgemacht. In der Regel haben diese Personen Asylanträge gestellt, ohne dass diese Menschen aufgrund der Lage in ihrem Heimatland einen Schutzgrund geltend machen konnten. Die Anerkennungsquote bei Antragstellern aus Georgien und Moldau lag im Jahr 2022 lediglich bei 0,1 Prozent. Die Anträge von Schutzsuchenden aus diesen Ländern sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, so dass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann. Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Die Koalition sollte über dieses Vorhaben zügig nach der sitzungsfreien Zeit beraten. Denn im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, Migration mit einer aktiven und ordnenden Politik vorausschauend und realistisch zu gestalten. Dazu gehört es, irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration zu steigern. Die grundsätzliche Trennung zwischen Arbeitseinwanderung und Fluchtmigration ist dabei ein Kernelement.

Indem Georgien und die Republik Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, würde dieser Trennung zur Geltung verholfen. Denn ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir bereits beschlossen. Die Menschen, die also bei uns Arbeit suchen und die wir dringend benötigen, können nun erleichtert und unter klar zu erfüllenden Anforderungen zu uns kommen.

Auch Georgien und Moldau selbst stehen einer Einstufung positiv gegenüber. Sie kooperieren typischerweise bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger und sollten somit erste Kandidaten für eine funktionierende Migrationspartnerschaft sein.

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