Koalition bringt Migrationswende voran
Die Ampel-Koalition beschließt zwei wichtige Gesetze, um den Wandel in der Migrationspolitik voranzutreiben und sorgt dabei zum einen für mehr Entlastung in den Kommunen und zum anderen für mehr Ordnung und Kontrolle bei der Einwanderung nach Deutschland.
Weitere Maßnahmen zur Regelung der illegalen Migration sind bereits in der Vorbereitung, nächstes zentrales Ziel ist die Verabschiedung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz sowie das Staatsangehörigkeitsmodernisiserungsgesetz beschlossen. Die Ampel-Koalition setzt damit gleich zwei wichtige Schritte für den notwendigen Wandel der Migrationspolitik um.
Das Rückführungsverbesserungsgesetz ermöglicht schnellere Rückführungen von Ausländern ohne Bleiberecht und entlastet so die angespannte Lage in den Kommunen. Durch die Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage können Rückführungen schneller und effektiver durchgeführt werden. Zur besserenIdentitätsklärung sieht das Gesetz erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten vor. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote haben in Zukunft keine aufschiebende Wirkung mehr. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sind ebenfalls von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Darüber hinaus erhalten Asylbewerber künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, wird die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neunMonaten ermöglicht. Diese Änderungen machen vor Ort einen Unterschied und sind tatsächlich spürbar.
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrecht verschärft die Ampel-Koalition einerseits dieEinbürgerungsvoraussetzungen, indem das Bekenntnis zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung präzisiert wird. Es wird klargestellt, dass „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar“ sind. Mit dem neuenStaatsangehörigkeitsrecht ist sichergestellt, dass Antisemiten anders als bisher auf keinen Fall deutsche Staatsbürger werden können. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht knüpft nun auch noch stärker an die wirtschaftlicheIntegration an. Wer in Deutschland arbeitet und seinen Lebensunterhalt und denLebensunterhalt ihrer Familie ohne Bezug von Sozialleistungen bestreiten kann, kann schneller eingebürgert werden.
Die Einbürgerungsfrist verkürzt sich von acht Jahren auf fünf Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Andererseits führt die Koalition die Mehrstaatlichkeit ein. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr ablegen. Mit diesen beiden Gesetzesänderungen sorgt die Koalition für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik.
Die Arbeit in diesem Bereich ist aber noch nicht abgeschlossen. Weitere Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration sind notwendig. Wir müssen Anreize reduzieren, damit weniger Menschen ohne Aussicht auf ein Bleiberecht nach Deutschland kommen. Dafür ist eine schnelle Verabschiedung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) von zentraler Bedeutung. Ziel ist es die GEAS-Reform, nach der Einigung des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments im Dezember 2023, im Frühjahr, noch vor der Europawahl, zu verabschieden.