Bundesverwaltungsgericht zieht Schlussstrich unter Vorratsdatenspeicherung
Zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstößt, erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:
„Das Bundesverwaltungsgericht hat ein weiteres Mal höchstrichterlich bestätigt: Die Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig und damit nicht anwendbar. Dieses klare Urteil sollte nun endlich den Schlussstrich unter diese mühselige Debatte ziehen. Wer schnell etwas für mehr Sicherheit tun möchte, sollte nun für rechtliche Klarheit sorgen. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann einen Vorschlag auf den Weg gebracht, der die Grundrechte schont und den Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit hilft. Durch das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung fehlen den Ermittlern noch immer wichtige Befugnisse. Mit dem Quick-Freeze-Ansatz können Daten anlassbezogen und damit grundrechtsschonend gespeichert werden. Die Koalition sollte den Entwurf des Justizministers zügig im Parlament beraten.“