Quick-Freeze-Lösung statt Vorratsdatenspeicherung
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:
„Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Unvereinbarkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht erneut bestätigt. Der EuGH hat dabei jedoch ausdrücklich die sogenannte Quick-Freeze-Lösung erwähnt. Mit dieser können die für die Strafverfolgung wichtigen Daten durch eine richterliche Entscheidung ‚eingefroren‘ und den Ermittlern zugängig gemacht werden. Gleichzeitig sind die Grundrechte der Betroffenen ausreichend geschützt. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP muss die Vorratsdatenspeicherung, die in Deutschland seit Jahren nicht angewendet werden darf, zügig aus dem Gesetz streichen und durch eine europarechtskonforme Quick-Freeze-Lösung ersetzen. Die Ermittlungsbehörden erhalten auf diese Weise ein Instrument zur Verbrechensbekämpfung, das nicht wieder vor deutschen oder europäischen Gerichten scheitert.“