Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen
Damit Deutschland moderner wird, hat die Ampel-Koalition vereinbart, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit einer Reform der Verwaltungsgerichtsordnung wird Deutsche Bundestag gute Vorschläge von Bundesjustizminister Buschmann dazu beschließen.
Ein Blick auf Staaten wie Dänemark oder die Niederlande zeigt, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorschriften deutlich schneller erfolgen können. Der Grund hierfür ist eine andere Planungskultur, die wir nun auch in Deutschland etablieren wollen. Hierzulande ist die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten oftmals ein langwieriges und kompliziertes Unterfangen. Deutschland steht vor wichtigen Herausforderungen, denen wir auch mit beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren begegnen müssen. Zum einen müssen wir den Klimawandel effektiv bekämpfen und die Energiewende vorantreiben. Dafür müssen wir die Anlagen zur Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien konsequent ausbauen. Zudem macht die angespannte Wohnungssituation in den Ballungszentren einen schnellen Wohnungsbau notwendig. Schließlich müssen wir die 5G- und Glasfasernetze zügig ausbauen, um die Digitalisierung voranzubringen.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine haben wir zu Beginn der laufenden Wahlperiode das LNG-Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz beinhaltet Erleichterungen beim Planungs- und Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals, die wir als Blaupause für andere Infrastrukturprojekte verwenden können. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet an einem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, das einige dieser Aspekte aufgreift. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat zudem einen Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vorgelegt. Mit diesem Gesetz wollen wir sicherstellen, dass auch die gerichtliche Überprüfung von Planungs- und Genehmigungsprozessen zügiger abläuft als bisher. Mit diesem Gesetz führen wir einen frühen ersten Termin zur gütlichen Streitbeilegung bei Verfahren in Infrastrukturangelegenheiten ein. Wir schaffen die Möglichkeit, trotz einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Großprojekte weiterlaufen zu lassen, indem wir Gerichten die Möglichkeit geben, die aufschiebende Wirkung der Klage zu beschränken. Zusätzlich verschärfen wir die Präklusion für Tatsachen, die erst spät im Verfahren vorgebracht werden. Das stellt sicher, dass bereits früh im Verfahren alle Karten auf dem Tisch liegen. Wir schaffen ein überragendes öffentliches Interesse, das bei Infrastrukturmaßnahmen zu einfacheren Abwägungsprozessen führen soll. Und schließlich sorgen wir dafür, dass bei den zuständigen Gerichten spezielle Planungskammern und Planungssenate geschaffen werden, wo dies noch nicht der Fall ist. Wir versprechen uns von diesem Gesetz eine deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer für Vorhaben wie den Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Straßen-, Schienen- und Wasserwegen, ohne dadurch den Rechtsschutz zu vernachlässigen.
Während der Corona-Pandemie haben wir mit dem Planungssicherstellungsgesetz verschiedene Prozesse im Planungsverfahren digitalisiert. Diese Regelungen haben sich in unseren Augen bewährt. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz deshalb Anfang November um ein Jahr verlängert. Wir sind der Ansicht, dass wir diese Regeln dauerhaft entfristen sollten. Dies sind nur einige der Maßnahmen, mit denen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen können. Insbesondere durch Digitalisierung in allen Verfahrensbereichen und die Vereinheitlichung von Genehmigungsprozessen im Bereich des Natur- und Artenschutzes können wir einen deutlichen Beschleunigungseffekt erreichen. Um die Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben zukünftig deutlich zu beschleunigen, müssen alle Ressorts in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechende Maßnahmen treffen.