Quick-Freeze-Ansatz schont Grundrechte und hilft Ermittlern bei ihrer Arbeit

Zur Vorstellung des Quick-Freeze-Verfahrens erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte. Nach vielen Jahren der Rechtsunsicherheit für die Ermittlungsbehörden bringt Bundesjustizminister Buschmann heute den sogenannten Quick-Freeze-Ansatz auf den Weg, bei dem Daten anlassbezogen und auf richterliche Anordnung hin gespeichert werden können. Der Quick-Freeze-Ansatz schont damit die Grundrechte und hilft den Ermittlern bei ihrer Arbeit. Eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten von Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist mit den Grundrechten nicht vereinbar. Das wurde jüngst auch vom Europäischen Gerichtshof noch einmal klar bestätigt. Durch das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung fehlen den Ermittlern noch immer wichtige Befugnisse. Ein zügiges Gesetzgebungsverfahren für den Quick-Freeze-Ansatz ist für das Schließen dieses Sicherheitsrisiko jetzt sehr wichtig. Die neue Koalition hat in der Bundesregierung und im Bundestag eine Verantwortung für die Grundrechte, die in den vergangenen Jahren unter Beteiligung von CDU und CSU nicht hinreichend wahrgenommen wurde.“

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