Änderungen am Sicherheitspaket schonen Bürgerrechte
Nach dem Anschlag in Solingen hat die Bundesregierung schnell mit Vorschlägen für ein umfangreiches Sicherheitspaket reagiert. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag hat die FDP-Fraktion sichergestellt, dass die Bürgerrechte dabei stärker geschont werden als im ursprünglichen Entwurf.
Am 23. August hat ein ausreisepflichtiger mutmaßlicher Islamist auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen mit einem Messer getötet. Diese schreckliche Tat und die Suche nach dem Täter haben das ganze Land aufgewühlt. Für viele war es völlig unverständlich, dass sich der Täter überhaupt in Deutschland aufhalten konnte, obwohl sich Bulgarien bereit erklärt hatte, ihn entsprechend der Dublin-III-Regeln zu übernehmen. Diese Empörung ist besonders deshalb gut nachvollziehbar, weil sich der mutmaßliche Islamist dafür nicht einmal aufwändig der Abschiebung entziehen musste. Die zuständige Behörde des Landes Nordrhein-Westfahlen hatte nach einem erfolglosen Anlauf nicht noch einmal versucht, Issa al H. aufzufinden.
Dieses Versäumnis zeigt, dass es dringend nötig ist, die Durchsetzung der Dublin-Regelungen und die Überstellung in die aufnahmepflichtigen Staaten zu verbessern. Zu diesem Zweck hat sich die Bundesregierung auf ein sogenanntes Sicherheitspaket geeinigt, das neben migrationspolitischen Fragestellungen auch das Waffenrecht und Befugnisse für die Sicherheitskräfte verändert. Nach intensiven Beratungen hat der Deutsche Bundestag das Paket in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen. Es regelt, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen, für deren Schutzgesuch ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, keine Sozialleistungen mehr erhalten. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, den Schutzstatus bei nicht notwendigen Reisen in den Heimatstaat abzuerkennen. Bei bestimmten Straftaten entfällt der Flüchtlingsschutz. Zudem erleichtern wir die Ausweisung bei Messerdelikten, insbesondere im Jugendstrafrecht.
Im Austausch mit der Bundespolizei hat sich gezeigt, dass die Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten mit Blick auf Messer und die gestiegene Gewaltkriminalität sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere auf Veranstaltungen und im Fernverkehr. Darüber hinausgehende Änderungen am Waffenrecht fallen uns Liberalen aber sehr schwer. Wir sind immer dafür eingetreten, dass das Waffenrecht mit Blick auf die tatsächlichen Anforderungen in der Praxis und nicht ereignisgetrieben geändert werden sollte. Deshalb haben wir viele Forderungen des Bundesinnenministeriums abgelehnt, die in unseren Augen überzogen und unverhältnismäßig sind. Die von uns im parlamentarischen Verfahren noch einmal entschärften Regelungen werden deshalb keine negativen Auswirkungen auf Sportschützen oder Jäger haben.
Durch das Sicherheitspaket kommt es zu keiner Regulierung sogenannter "kriegswaffenähnlicher" Halbautomaten, es wird kein medizinisch-psychologisches Gutachten für Erstantragssteller nötig. Auch den Datenaustausch mit den Gesundheitsbehörden haben wir abgelehnt. Eine Ausweitung der Regelungen zum Kleinen Waffenschein und die Regulierung von Armbrüsten haben wir ebenfalls verhindert. Eine neue Norm zum Betreten und Durchsuchen von Wohnungen von Legalwaffenbesitzern haben wir aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Außerdem haben wir die Regelungen zu Messerverbotszonen so überarbeitet, dass jetzt schnell und einfach in einem Ausnahmekatalog nachgesehen werden kann, wer hiervon betroffen ist und wer nicht. Das zeigt, dass wir die Änderungswünsche aus dem Bundesinnenministerium nicht einfach durchgewunken haben. Ereignisgetriebene und kurzsichtige Änderungen des Waffenrechts gab es mit uns nicht und wird es auch zukünftig nicht geben.
Zusätzlich sind auch die Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden überarbeitet worden. Hier ist es uns ebenfalls gelungen, die Vorschläge der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren signifikant zu entschärfen. Wir stellen so sicher, dass insbesondere das Bundeskriminalamt über moderne Methoden zur Strafverfolgung verfügt, aber auch, dass bei den Fragen der technischen Ausgestaltung dieser Mittel die gesamte Bundesregierung unter Einbindung der Datenschutzbeauftragten des Bundes mitwirkt. Eine Zweckentfremdung erhobener Daten oder eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung haben wir ausgeschlossen. Der Bundesrat hat sich in der vergangenen Woche dazu entschlossen, diesen Teil des Sicherheitspakets nicht passieren zu lassen. Hier werden also weitere Beratungen vonnöten sein.
Insgesamt ist das sogenannte Sicherheitspaket ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Ordnung und Kontrolle in der Migration herzustellen. Das heißt aber auch, dass weitere Schritte gegangen werden müssen. Gleichzeitig haben wir ausgeschlossen, dass es zu unverhältnismäßigen Maßnahmen im Bereich des Waffenrechts und der Befugnisse von Sicherheitsbehörden kommt. Hierfür werden wir uns auch zukünftig entschlossen einsetzen.