Strukturreform beim Bevölkerungsschutz

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes zu einer echten Zentralstelle auszubauen. Der Dialog darüber muss jetzt beginnen.

In Deutschland wird es in den kommenden Jahren viele Situationen geben, die einen besseren Schutz der Bevölkerung nötig machen. Ob extreme Wetterereignisse wie die Flut im Ahrtal, ob häufigere Hitzewillen und Waldbrände, die Auswirkungen einer weltweiten Pandemie oder Fluchtbewegungen, die durch einen Krieg mitten in Europa ausgelöst werden — zahlreiche aktuelle Vorfälle müssen alle Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen eine Warnung sein: Der Katastrophen- und Zivilschutz darf nicht alleine durch das Ehrenamt getragen werden. Auch der Staat hat eine Verantwortung sich in diesem Bereich effizienter aufzustellen. Die Ampel-Koalition hat daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes zu einer echten Zentralstelle ausgebaut wird.

Ein von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Georg Hermes von der Goethe-Universität Frankfurt macht deutlich, dass der Bund derzeit nur für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren zuständig ist, die in unmittelbaren Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen stehen (Zivilschutz). Um eine Zentralstelle für das BBK zu ermöglichen, ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Das Gutachten macht hierfür einen Vorschlag: In Artikel 73 des Grundgesetzes kann die Kompetenz „zum Schutz der Zivilbevölkerung und zum Katastrophenschutz (Bevölkerungsschutz)“ ergänzt werden.

Der Bund muss in bestimmten Konstellationen Weisungen an die Länder erteilen können, um den Bevölkerungsschutz in schwierigen Katastrophen- und Krisenlagen effizient zu gestalten. Experten sind sich einig: Dazu braucht es eine Änderung des Grundgesetzes. Wenn die Ampel-Koalition den Auftrag des Koalitionsvertrages ernst nimmt, muss sie eine solche Verfassungsänderung auf den Weg bringen. Dabei geht es nicht darum, den Ländern die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz zu entziehen. Aber Bund und Länder müssen jetzt mit einem konstruktiven Dialog darüber beginnen, wie der Bevölkerungsschutz insgesamt künftig organisiert sein soll.

Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) ist ein wichtiger erster Schritt für eine Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes. Es setzt weiterhin auf freiwillige Kooperationen von Bund und Ländern. Angesichts der zunehmenden Katastrophen- und Krisenlagen, der wachsenden Komplexität und des steigenden Fortbildungsbedarfs reicht Freiwilligkeit allein nicht mehr aus. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland braucht Verbindlichkeit statt Freiwilligkeit.

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