Verpflichtendes Aufklärungsgespräch und altersabhängige Impfnachweispflicht

Am 25. Januar 2021 habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen, Prof. Dr. Andrew Ullmann, Dieter Janecek, Gyde Jensen, Dr. med. Paula Piechotta und Kordula Schulz-Asche folgendes Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlicht:

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Mittwoch, den 26. Januar 2022, werden wir im Plenum zu einer Orientierungsdebatte zusammenkommen, um über die Einführung einer COVID-19-Impfpflicht zu diskutieren.

Das Parlament spiegelt die Vielfalt der gesellschaftlichen Meinungen wider. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass dies auch bei dieser Bundestagsdebatte so sein wird. Wir alle haben in den letzten Tagen und Wochen in persönlichen Gesprächen oder auch aus den Medien die vielfältigen Meinungen dazu wahrgenommen. Es gibt viele respektable Vorschläge aus verschiedenen Fraktionen, die von der allgemeinen Impfpflicht bis zur Ablehnung jener reichen.

Wir sind eine Gruppe von Abgeordneten, die einen Mittelweg zwischen diesen Polen als richtig erachten. Wir wollen mit einem milderen staatlichen Eingriff eine maximale Wirkung erzielen. Wir schlagen daher zwei Maßnahmen vor.

I. Verpflichtende Impfaufklärung: Die Gesellschaft teilt sich nicht nur in Impfgegner und Geimpfte. Es gibt eine große Anzahl an Menschen, die nicht geimpft sind, obwohl sie überzeugt werden könnten. Wir schlagen ein verpflichtendes, professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften in Deutschland vor. Wir wollen jeder ungeimpften Person einen Termin zukommen lassen, der verpflichtend wahrgenommen werden muss. Im Anschluss der Beratung besteht die Möglichkeit, sich freiwillig impfen zu lassen. So können wir viele Fehlinformationen und Ängste direkt entkräften und die Impfquote steigern.

II. Im zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht ab 50 Jahren: Ziel der Pandemiebekämpfung ist es, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dazu bedarf einer höheren Impfquote. Sollte sich innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach der Einführung der verpflichtenden Impfaufklärung die erforderliche Impfquote nicht einstellen, so muss im zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht ab 50 Jahren folgen. Das Alter ist ein einfach zu messender Risikofaktor für einen schweren Covid-19-Verlauf. Eine Impfnachweispflicht für Bürgerinnen und Bürger über 50 ist auch verfassungsrechtlich einfacher zu rechtfertigen, weil schwere Verläufe typischerweise bei älteren Menschen auftreten und die altersbezogene Impfnachweispflicht somit ein milderes Mittel zur allgemeinen Impfnachweispflicht darstellt.

Angehängt an diesen Brief befindet sich eine Übersicht und eine Argumentationsstütze zu unserem Vorschlag.

Wir möchten bei der Impfpflichtdebatte für den Mittelweg werben und diesen mehrheitsfähig machen. Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam einen vorausschauenden Weg der Mitte zu gehen und an unserem Vorschlag mitzuarbeiten. Sprechen Sie uns gerne dazu an!

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Neue Wege in der Innen- und Rechtspolitik