Beobachtung der AfD ist handfeste Frage der inneren Sicherheit
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Dazu erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln schafft für die Bekämpfung des Rechtsextremismus die nötige Rechtssicherheit. Der Beschluss zeigt: Die AfD ist so bürgerlich wie ein Springerstiefel. Die Verachtung für die Institutionen und die Werte des Grundgesetzes gehören in der AfD zum guten Ton. Eine Beobachtung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist jedoch kein Akt politischer Opportunität, sondern eine handfeste Frage der inneren Sicherheit. Die politische Auseinandersetzung mit der AfD muss auch weiterhin im Parlament stattfinden.”