Islamismus entschlossen entgegentreten
Über 1000 Menschen sind am 27. April 2024 in Hamburg dem Aufruf einer Person aus dem Umfeld einer islamistischen Gruppe gefolgt und haben sich zu einer Kundgebung versammelt, auf der sie den Rechtsstaat ablehnten und ein islamistisches Kalifat forderten. In den letzten Monaten kam es mehrfach zu solchen Vorfällen, die deutlich machen, dass ein verschärftes Vorgehen gegen den Islamismus in Deutschland erforderlich ist.
So kamen beispielsweise am 27. April 2024 in Hamburg 1.000 Personen dem Aufruf einer Person aus der Gruppe „Muslim Interaktiv“ nach, haben sich versammelt und auf ihrer Kundgebung den Rechtsstaat abgelehnt und ein islamistisches Kalifat gefordert. Zuvor hatten sich bereits an Ostern in Hamburg hunderte Personen aus der islamistischen und salafistischen Szene nach einem Aufruf der verbotenen extremistischen Gruppe Hizb ut-Tahrir versammelt. Auch kam es zum Beispiel in Gera und in Nordrhein-Westfahlen zu Festnahmen, um islamistisch motivierte Anschläge zu verhindern.
Es ist daher zwingend nötig, dem Islamismus entschlossen entgegenzutreten. Zunächst einmal umfasst ein derartiges Vorgehen das konsequentere Verbieten von Vereinen, die Radikalisierung und Gewalt mittels islamistischer Botschaften vorbereiten, wie beispielsweise der Verein „Muslim Interaktiv“. Auch das „Islamische Zentrum Hamburg“ gehört verboten und anschließend geschlossen. Doch diese Verbote allein reichen nicht aus, vielmehr müssen sie auch konsequent umgesetzt werden. Im Ergebnis dürfen verbotene Gruppen gar nicht erst in der Lage sind, hier zu Veranstaltungen oder Versammlungen einzuladen. Auch Versammlungen, aus denen Straftaten, etwa nach § 130 StGB (Volksverhetzung) zu erwarten sind, müssen untersagt oder aufgelöst werden.
Auch in Bezug auf konkrete Einzelpersonen ist ein zielgerichtetes Vorgehen erforderlich: Sollten bei einer Person die Voraussetzungen für eine Abschiebung von Gefährdern vorliegen, muss diese Maßnahme konsequent und zügig vollzogen werden. Auf der anderen Seite wurde durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bereits sichergestellt, dass Extremisten und Antisemiten die deutsche Staatsangehörigkeit gar nicht erst erhalten dürfen. Die Länder müssen deshalb sorgfältig prüfen, wer sich für die deutsche Staatsangehörigkeit bewirbt. Islamisten und andere Extremisten dürfen nicht eingebürgert werden.
Zudem verbreiten einige islamistische Influencer in sozialen Medien gefährliche Aufrufe zu Gewalt und Hass. Dies sollte durch die Sicherheitsbehörden stärker in den Blick genommen werden und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, sollten auch aufenthaltsrechtliche Maßnahmen verhängt werden.
Auch auf Seiten der Behörden bedarf es den notwendigen Strukturen, um dem Islamismus entgegenzutreten. Dazu gehört grundlegend, dass Informationen im föderalen Verbund schnell und verlässlich miteinander geteilt werden können. Zudem bedarf es einer Föderalismusreform III im Bereich der inneren Sicherheit. Damit soll insbesondere die Struktur der vielen Verfassungsschutzämter überarbeitet werden: Das frühzeitige Erkennen einer Bedrohungslage darf schließlich nicht daran scheitern, dass einige Länder möglicherweise nicht über die erforderlichen personellen oder technischen Kapazitäten verfügt.
Insofern gibt es in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist aber auch zu beachten, dass die meisten in Deutschland lebenden Muslime islamistische und salafistische Vorstellungen ablehnen. Der Islam hat wie alle Religionen seinen Platz in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese beruht auf einem toleranten Miteinander und religiösem Pluralismus. Diejenigen, die unter dem Deckmantel des Islam Hass und Extremismus verbreiten, verschärfen Ressentiments gegen Musliminnen und Muslime. Ein entschlossenes Vorgehen gegen islamistische Umtriebe ist erforderlich – und es ist auch möglich, ohne diese Ressentiments zu stärken. Im Ergebnis geht es darum, die Werteordnung unserer freiheitlichen Demokratie offensiv zu verteidigen, zu vertreten und zu vermitteln.