Für eine echte Strukturreform beim Bevölkerungsschutz

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Partner ist vereinbart, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine so genannte Zentralstellenfunktion erhalten soll. Im Auftrag der Fraktion der Freien Demokraten legt Prof. Dr. Georg Hermes von der Goethe-Universität Frankfurt dar, wie das Grundgesetz geändert werden könnte, um dem BBK eine solche Funktion zu geben. Gemeinsam mit der Berichterstatterin für Bevölkerungsschutz der Fraktion der Freien Demokraten, Sandra BUBENDORFER-LICHT, stellte der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Konstantin KUHLE, das Gutachten am Montag vor. Dazu erklärt KUHLE:

„In Deutschland wird es in den kommenden Jahren viele Situationen geben, die einen besseren Schutz der Bevölkerung nötig machen. Ob extreme Wetterereignisse wie die Flut im Ahrtal, ob häufigere Hitzewillen und Waldbrände, die Auswirkungen einer weltweiten Pandemie oder Fluchtbewegungen, die durch einen Krieg mitten in Europa ausgelöst werden — zahlreiche aktuelle Vorfälle müssen alle Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen eine Warnung sein: Der Katastrophen- und Zivilschutz darf nicht alleine durch das Ehrenamt getragen werden. Auch der Staat hat eine Verantwortung sich in diesem Bereich effizienter aufzustellen. 

Bei vergangenen Krisen und Katastrophen mangelte es oftmals an der erforderlichen Kommunikation und Koordination unterschiedlicher Ebenen im föderalen Staat. Die Ampel-Koalition hat daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes zu einer echten Zentralstelle ausgebaut wird. Der Bund muss in bestimmten Konstellationen Weisungen an die Länder erteilen können, um den Bevölkerungsschutz in schwierigen Katastrophen- und Krisenlagen effizient zu gestalten. Experten sind sich einig: Dazu braucht es eine Änderung des Grundgesetzes. Wenn die Ampel-Koalition den Auftrag des Koalitionsvertrages Ernst nimmt, muss sie eine solche Verfassungsänderung auf den Weg bringen. Dabei geht es nicht darum, den Ländern die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz zu entziehen. Aber Bund und Länder müssen jetzt mit einem konstruktiven Dialog darüber beginnen, wie der Bevölkerungsschutz insgesamt künftig organisiert sein soll.

Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) ist ein wichtiger erster Schritt für eine Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes. Es setzt weiterhin auf freiwillige Kooperationen von Bund und Ländern. Angesichts der zunehmenden Katastrophen- und Krisenlagen, der wachsenden Komplexität und des steigenden Fortbildungsbedarfs reicht Freiwilligkeit allein nicht mehr aus. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland braucht Verbindlichkeit statt Freiwilligkeit.“

Anhang: Gutachten zum Ausbau der Kompetenzen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu einer Zentralstelle von Prof. Dr. Georg Hermes

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