Bundesverfassungsgericht bestätigt Herzstück der Wahlrechtsreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30.07.2024 die Wahlrechtsreform der Koalition größtenteils bestätigt. Gemeinsam mit SPD und Grünen haben wir den Grundsatz der Zweitstimmendeckung eingeführt, damit der Bundestag nicht immer weiter anwächst. Wahlkreiserste erhalten jetzt nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auch einen entsprechenden Anteil an Zweitstimmen erhalten hat. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Beschneidung von Mandaten handelt, sondern um eine zusätzliche Voraussetzung für deren Gewinn.

Die Regelung stellt sicher, dass der Bundestag jederzeit genau 630 Abgeordnete hat und durch Überhang- und Ausgleichsmandate nicht immer weiter anwächst. Diesen Mechanismus hat das Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt. Das ist ein großer Erfolg für den Parlamentarismus in Deutschland und zeigt, dass der Bundestag in der Lage ist, sich selbst zu reformieren. Der immer wieder aus den Reihen der Union vernehmbaren Behauptung, nur Direktmandate seien vollwertige Bundestagsmandate, erteilt das Bundesverfassungsgericht eine Absage. Das Gericht stellt außerdem fest, dass die neue Regelung alle Parteien gleichermaßen betrifft und nicht beispielsweise Oppositionsparteien benachteiligt.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Urteil auch erneut die Fünfprozenthürde, schreibt dem Gesetzgeber allerdings vor, dass die bisher geltende Grundmandatsklausel daneben weiterhin Anwendung finden muss. Diese stellt sicher, dass es für den Einzug in den Deutschen Bundestag auch ausreicht, in drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen zu erhalten. Alternativ kann der Gesetzgeber auch eine Möglichkeit der Listenverbindung schaffen oder die Fünfprozenthürde absenken. Wenn der Gesetzgeber das für die kommende Bundestagswahl nicht tut, gilt die Grundmandatsklausel.

Mit dem Urteil ist klar, dass es auch bei der kommenden Bundestagswahl 299 Wahlkreise geben wird, dass genau 630 Abgeordnete in den Deutschen Bundestag einziehen werden und dass die Fünfprozenthürde mit Grundmandatsklausel gelten wird. Das verschafft den Wählerinnen und Wählern Sicherheit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht durch einen immer weiter anwachsenden Bundestag belastet werden. Das Urteil zeigt, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsform auf den Weg zu bringen, die einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung trägt und die sicherstellt, dass die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl wissen, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben wird.

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