Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt. Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts. Denn in der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz. Das Urteil zeigt, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsform auf den Weg zu bringen, die einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung trägt und die sicherstellt, dass die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl wissen, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben wird. Die bewährte Verbindung zwischen Verhältnis- und Personenwahl bleibt erhalten. Der von der Koalition beschrittene Weg der Zweitstimmendeckung ist durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Zusätzlich stellt die Entscheidung aus Karlsruhe sicher, dass auch bei einem kleineren Bundestag nicht zu viele Stimmen für die Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben. Ob die Grundmandatsklausel dazu ein geeignetes Mittel ist und ob sie überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, war lange umstritten. Hier sorgt das Gericht mit seiner Entscheidung –  unter den aktuellen Bedingungen – endlich für die nötige Klarheit.“

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Bundesverfassungsgericht bestätigt Herzstück der Wahlrechtsreform

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