Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik
Seit dem Eintritt der FDP in die Bundesregierung hat die Koalition bzw. die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik ergriffen:
– Zum 1. Januar 2023 ist das so genannte Chancenaufenthaltsrecht (Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, BGBl. 2022, S. 2847) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht es, Geduldeten in Deutschland, die gut integriert und straffrei sind, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um so legal in Deutschland arbeiten und bleiben zu können. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass der Lebensunterhalt selbst finanziert wird, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben wurde sowie die Identität geklärt und Deutschkenntnisse vorgewiesen sind. Mit diesem Gesetz haben wir die Regelungen verschärft, unter denen Straftäter in Abschiebehaft genommen werden können.
– Zum selben Datum ist das Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren und Asylklageverfahren (BGBl. 2022, S. 2817) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt den Gerichten zahlreiche Instrumente an die Hand, die dazu dienen sollen, Asylverfahren schneller abwickeln und abschließen zu können. Das Gesetz entlastet aber nicht nur die Verwaltungsgerichte, sondern auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei Gerichten können nun beispielsweise digitale Anhörungen durchgeführt werden, oder im Berufungsverfahren kann für bestimmte Fälle die Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter eröffnet werden. Dadurch können die Personalressourcen der Gerichte effizienter genutzt werden. Die durchschnittliche Dauer von Asylgerichtsverfahren ist seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits um über 20% gesunken – von mehr als 26 Monaten auf knapp unter 21 Monaten. Zudem ist eine Tatsachenrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingeführt worden, die dazu dienen soll, Rechtsprechung, die sich in Bundesländern unterschiedlich entwickelt hat, zu vereinheitlichen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Vorschlag zu einer weiteren Veränderung des Verwaltungsprozessrechts, um Asylgerichtsverfahren noch weiter zu beschleunigen.
– Seit Februar 2023 hat die Bundesregierung erstmalig einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen. Aufgabe des Sonderbevollmächtigten Joachim Stamp, der als FDP-Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen bereits wertvolle Erfahrung in dem Bereich gesammelt hat, ist es, Migrationsabkommen mit Herkunftsländern abgelehnter Asylbewerber auszuhandeln, um so eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückkehr zu erreichen. Es gibt bereits ein Migrationsabkommen mit Georgien und eine Migrationspartnerschaft mit Marokko. Weitere Verhandlungen laufen derzeit – zum Beispiel mit Moldau oder Kenia.
– Aufgrund des großen Mangels an Fachkräften in Deutschland haben wir auch ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. 2023, Nr. 217) beschlossen. Dieses Gesetz tritt schrittweise in Kraft und schafft erstmals in Deutschland ein Punkte-System für Menschen, die zu uns kommen und hier arbeiten wollen. Wer eine bestimmte Punktzahl erreicht, weil er bestimmte Qualifizierungen mit sich bringt, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden, kann zu uns kommen. Mit dem Gesetz wurde auch die so genannte Westbalkan-Regelung entfristet und erweitert. Die Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Die Regelung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich die Zahl der Asylanträge aus diesen Ländern gen null entwickelt hat.
– Georgien und Moldau sind nun seit dem 23. Dezember 2023 als so genannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft (Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten, BGBl. 2023, Nr. 382). Das bedeutet, dass die Asylverfahren von Menschen, die aus diesen Ländern zu uns kommen, schneller bearbeitet werden und diese im Ablehnungsfall auch leichter abgeschoben werden können.
– Im Januar 2024 hat die Koalition ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz, BGBl. 2024, Nr. 54) verabschiedet, das am 27. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz haben wir den so genannten Ausreisegewahrsam auf 28 Tage verlängert – statt davor nur 10 Tagen. Damit werden Abschiebungen einfacher möglich. Abschiebungen werden zudem nur noch in weniger Fällen vorher angekündigt. Abschiebungen zur Nachtzeit werden vereinfacht. Die Behörden können Sammelunterkünfte einfacher nach abzuschiebenden Ausländern durchsuchen. Ferner sind Abschiebungen von Straftätern leichter möglich. Auch Mitglieder krimineller Vereinigungen können nun leichter ausgewiesen werden. Selbiges gilt für Schleuser und Antisemiten.
– Eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), BGBl. 2024, Nr. 104) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft. Es führt dazu, dass — anders als im alten Recht — keine Sozialleistungsbezieher mehr eingebürgert werden können. Auch die Einbürgerung von Antisemiten wird verhindert.
– Das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG, BGBl. 2024, Nr. 152) wurde durch den Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat beschlossen. Es ermöglicht einen besseren digitalen Datenaustausch zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden. So werden die Behörden durch Digitalisierungsmaßnahmen entlastet. Des Weiteren wurden rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Ausländerzentralregister (AZR) abgebaut.
– Wir haben eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz wird einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Bezahlkarte schaffen, um Fehlanreize bei Asylbewerberleistungen zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen. Die Frist für sogenannte Analogleistungen wird von 18 auf 36 Monate verdoppelt. Zugleich werden bessere Möglichkeiten geschaffen, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten.
– Seit einiger Zeit führt die Bundespolizei stationäre und mobile Grenzkontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und Österreich durch. Das geschieht, solange sie erforderlich sind und in Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern.
– In der Umsetzung befindet sich ein Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. Juni 2024 beschlossen. (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/beschluss-ge-missbranerk.html). Es soll verhindert werden, dass sich die Mutter oder der Anerkennende durch die missbräuchliche Vaterschafsanerkennung einen Aufenthaltstitel oder die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erschleichen.
– Zudem prüft die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Experten, wie man Asylverfahren in Drittstaaten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschrechtskonvention rechtssicher gestalten kann. Im Sommer soll dazu ein Bericht der Bundesregierung erscheinen.
– Derzeit arbeiten wir an einer gesetzlichen Grundlage, um die Ausweisung von Personen, die terroristische Einzeltaten billigen oder für solche werben, zu erleichtern.