Reformbedarf bei der Wahrnehmung des Wahlrechts von Deutschen im Ausland

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle hat in einem Brief an die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser und die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, im Angesicht der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erneut für eine Vereinfachung der Wahrnehmung des Wahlrechts für die über drei Millionen im Ausland lebenden Deutschen geworben.

Die Durchführung der Bundestagswahl für Deutsche im Ausland führt leider regelmäßig zu Frust und Enttäuschung, da die Versendung der Stimmzettel aus dem zuständigen Wahlkreis in Deutschland und die Rückübersendung regelmäßig mehr Zeit in Anspruch nehmen als gedacht. Obwohl sich viele Menschen frühzeitig um die Stimmabgabe kümmern, kommt es häufig vor, dass die Stimme wegen eines überlangen Postwegs nicht gezählt werden kann. Weil viele im Ausland lebende Deutsche diese Erfahrung gemacht haben, machen sie von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch mehr, obwohl sie es grundsätzlich besitzen.

Diese Situation dürfte sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 mit ihren kürzeren Fristen noch verschärfen. Das Wahlrecht für Auslandsdeutsche muss daher zukünftig deutlich einfacher ausgestaltet werden. Statt die Stimmzettel erst aufwändig ins Ausland zu schicken, sollten deutsche Staatsangehörige einfach mit Hilfe der deutschen Auslandsvertretungen wählen können. Kuhle fordert, dass deutsche Auslandsvertretungen in über 250 Ländern künftig den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, den korrekten Stimmzettel direkt auszudrucken und auszuhändigen. Dieser Ansatz wurde bereits von Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff in der Bundestags-Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit diskutiert (siehe Protokoll der 13. Sitzung, S. 18). Der Vorschlag würde es zudem ermöglichen, den ausgefüllten Stimmzettel zentral nach Deutschland zu versenden – ohne dass neue Auslandswahlkreise eingerichtet oder grundlegende Änderungen am Wahlrecht vorgenommen werden müssten.

Für eine Reform des bisherigen Verfahrens fehlte es bislang an der Bereitschaft im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie im Auswärtigen Amt. Die bestehenden Bedenken sollten die Ministerien daher zurückstellen und auch als Ausdruck eines modernen Staatsverständnisses, das die weltweite Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger anerkennt, die Wahrnehmung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche endlich vereinfachen.

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